Fischereipatente
Der Kanton reglementiert die Fischerei auf seinem Gebiet und legt die Bedingungen für das Erlangen des Fischereipatents fest. Je nach Ort, an dem gefischt wird (Seen oder fliessende Gewässer), sind die Bedingungen anders. Das Fischereipatent ist aber in jedem Fall obligatorisch.
Für ausserkantonale Gäste bieten sich folgende Patente an:
Saisonpatente werden nur an Kantonseinwohner abgegeben, die wenigstens drei Monate vor dessen Erwerb den Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. begründet haben.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Fischereiverordnung des Kantons unter Fischerei- und Jagdpatente.
Gäste mögen bitte zudem folgende Punkte beachten:
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